“YouTube, wir müssen reden!” – Aus der Sicht eines “Videomachers”

Okay, das “Netzfeuilleton” sagt, der “YouTube-Goldrausch” sei vorbei, aber um den geht es mir gar nicht. Es geht um etwas anderes, das viele der Videoproduzenten von YouTube betrifft, über das es aber eigentlich keine Diskussionen gibt. Beziehungsweise, bei den Diskussion, die über das Thema geführt werden, wird der Bereich der Videoproduzenten irgendwie immer ausgeklammert.

Es geht um Musik, die man in solchen Videos verwendet. Und immer, wenn eine Diskussion in dieser Richtung läuft (gerade aktuell wegen des Konflikts der GEMA mit YouTube), wird allenthalben das Klagelied der ausgebeuteten Musik-Künstler angestimmt, deren Arbeit nicht respektiert wird. Videoproduzenten sind die bösen Ausbeuter, die die Musik einfach verwenden und auf der Grundlage des Werks von anderen über YouTube ein Vermögen machen, von dem der Musiker nichts zu sehen bekommt.

Quatsch!

Es gibt für Künstler beziehungsweise Rechteverwerter schon längst die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Musikstücke in eine Datenbank einzutragen. YouTube gleicht nun die hochgeladenen Videos mit dieser Datenbank. Wird ein registriertes Musikstück erkannt, ergreift YouTube automatisch Schritte: Der Urheberrechtsinhaber wird informiert, dass es ein Video gibt, das geschütztes Material verwendet, gleichzeitig wird dem Videoproduzenten mitgeteilt, dass sein Video wegen des geschützten Materials nicht mehr monetarisiert werden kann. Der Urheberrechtsinhaber kann dann bestimmen, was weiter geschieht, wird das Video gelöscht oder monetarisiert er es selbst – das heißt, der Künstler verdient nun die Werbeeinnahmen, die das Video dem Produzenten eigentlich gebracht hätte.

Und damit beginnen die Probleme für die Videomacher.

Das GEMA-Dilemma

Zwischen YouTube und der “Gesellschaft für mechanische Aufzeichnungen”, kurz “GEMA”, gibt es schon seit einiger Zeit Streit. Wenn auf YouTube Videos abgespielt werden, die Musik enthalten, welche über die GEMA registriert ist, soll YouTube für jedes Abspielen einen bestimmten Betrag zahlen. Der Betrag, der da bisher von der GEMA gefordert wurde, wurde von YouTube für zu hoch gehalten. Keine Seite ist bereit, irgendwie nachzugeben. Kampagnen und Gegenkampagnen werden gefahren.

Das Ergebnis für Videoproduzenten ist relativ einfach: Die Finger davon lassen! Eigene Videos niemals mit GEMA-geschützter Musik unterlegen. Dabei geht es um mehr als die Monetarisierung des Videos, in der Regel erscheint bei einem solchen Video die berühmte “YouTube-Sperrtafel”, die darüber informiert, dass dieses Video in Deutschland leider nicht angeschaut werden kann, da es Inhalte enthält, über die man sich mit der GEMA nicht hat einigen können. Alternativ kann der Produzent das Video auch stummschalten lassen – ja, wirklich! Aber das hätte keinen Zweck, es sei denn, man hätte von Vornherein als Stummfilm geplant.

Also, wer Videos auf YouTube hochstellt mit dem Ziel, sie zu monetarisieren, der weiß, dass er von GEMA-Musik die Finger lassen soll. Natürlich schränkt einen das ein, denn auch mir ist es oft so gegangen, dass ich dachte, “jetzt das Lied XYZ kurz einspielen lassen, dann wirkt die Szene richtig!”, und es aus urheberrechtlichen Gründen nicht machen konnte. Das ist aber im Moment der Stand der Dinge. Und es sieht nicht so aus, als ob sich in absehbarer Zeit daran etwas ändern wird.

Also gut, die Finger von GEMA-Musik lassen, und alles ist gut, oder? Aber nicht doch!

Urheberrecht als Waffe für Schnell-Verdienen-Woller

Schon seit den 1970er Jahren gibt es Musik und Geräuscheffekte, die ohne Lizenz herausgegeben wurden und von jedem Filmer für seine Werke verwendet werden dürfen. Anfangs waren das Schallplatten und Tonbänder, später CDs und schließlich gab es Download-Portale dafür. Diese Musikstücke sind, um es vorsichtig auszudrücken, nicht unbedingt gerade Wagner, Beethoven oder Mozart, aber sie erfüllen ihren Zweck, sie schaffen eine bestimmte Stimmung. Damit ist man als Produzent auf der sicheren Seite…

.,..nicht!

Ich selbst durfte die Erfahrung machen, dass gar nichts sicher ist. Für ein Video hatte ich ein GEMA- und lizenzfreies Musikstück verwendet, einfaches Harfengeklimper, um eine Unter-Wasser-Szene zu untermalen. Nachdem ich das Video hochgeladen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei dem Stück um das geschützte Musikstück “So-und-so” (ich weiß den Namen nicht mehr) handelt, dass der Benutzer XYZ daran Urheberrechte angemeldet hat und mein Video nicht mehr monetarisierbar war. Weil ich aber wusste, dass das nicht sein konnte, googelte ich nach dem Namen des “Urheberrechtsinhabers” und dem Namen des Musikstücks. Tatsächlich fand ich eine Seite, wo es eine Hörprobe gab. Ich hörte mir das Musikstück und war überrascht – harte Gitarrenriffs waren zu hören, die so gar keine Ähnlichkeit mit dem Harfenstück hatten. Doch dann, plötzlich nach etwa sieben Sekunden wurde das Harfenstück über die Gitarrenriffs eingespielt. Der angebliche “Urheberrechtsinhaber” hatte also zwei lizenzfreie Musikstücke genommen, übereinander gemischt (das Ergebnis klang furchtbar, es passte nicht zu einander) und als “Eigenkomposition” bei einer Urheber-Datenbank eingereicht. Wegen des Harfenstücks erkannte der Abgleicher bei YouTube das Musikstück als urheberrechtlich geschützt. Na, super!

Einschub: Die Waffe der Videoproduzenten – Widerspruch gegen Urheberanspruch

Nun muss man im Rahmen der Fairness sagen, dass die Videoproduzenten sich nicht alles bieten lassen müssen. Man kann Widerspruch einlegen gegen den Urheberanspruch. Am einfachsten ist es, wenn man eine offizielle Lizenz hat (also das Stück zum Zweck der Verwendung als Videovertonung beim Urheber lizenziert hat). Dann kann man den Punkt “Ich habe eine Lizenz für die Verwendung dieses Stücks” anklicken, die Lizenz angeben und gut is… nicht! Aber dazu kommen wir gleich noch.

Bleiben wir bei meinem Spezialfall: Für den gab es nämlich keinen Punkt. Kein Videoproduzent kann sich bei YouTube “offiziell” beschweren, dass man der Ansicht ist, der Anspruch werde zu unrecht erhoben. Der angebliche Rechteinhaber kann irgendwas behaupten und man kann selbst nichts dagegen machen. Ich habe die YouTube-Webseite durchforsten müssen, bis ich endlich eine Möglichkeit fand, mit den YouTube-Leuten direkt Kontakt aufzunehmen. Ich schilderte den Fall und bekam darauf eine ziemlich banale Antwort:

“Wir mischen uns nicht in solche Urheberrechtsstreitigkeiten ein.”

Und was soll ich bitte machen? Ich kann dem angeblichen Urheberrechtsinhaber nicht beikommen, denn der wird den Teufel tun, von sich aus zuzugeben, dass er zwei lizenzfreie Stücke einfach zu einem zusammengeklatscht hat, um schnelles Geld zu machen. Letztlich habe ich das Video überarbeitet und zähneknirschend das Stück durch ein anderes ersetzt. Ein paar Monate später stolperte ich in eine andere Falle.

Die “Später-Ruhm-haben-Woller”: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist… blöd!

Ich erwähnte bereits die lizenzfreien Downloadportale. Musikkünstler stellen dort selbst komponierte und musizierte Stücke ein und stellen sie zur freien Verwendung zur Verfügung, für Videos, Podcasts und anderes. Die Qualität dieser Musikstücke ist recht unterschiedlich und es ist so manche Perle dabei. Offenbar handelt es sich dabei um Menschen, die der Musik mit Leidenschaft nachgehen, aber leider kein Label gefunden haben, dass ihre Stücke veröffentlicht. So war es zumindest.

In den USA haben sich mittlerweile ein paar Dienst etabliert, die sowas wie “CD on Demand” produzieren. Künstler können ihre Stücke auf einen Server hochladen, Käufer können dort probehören und eine CD bestellen. Wenn die CD bestellt wird, wird sie gebrannt und ausgeliefert, ähnlich dem “Print on Demand”, wo das Buch erst in dem Moment gedruckt wird, da der Kunde es bestellt. Beide Systeme haben sogar noch eine Gemeinsamkeit: Da natürlich der entsprechende Hersteller auch Profit machen will, verpflichtet man sich vertraglich, die Inhalte des Werks nicht auf anderem Wege zu publizieren. Für mich als “Print-on-Demand”-Autor hat das beispielsweise die Konsequenz, dass ich mein Werk nicht irgendwo als eBook rausbringen kann, sondern nur bei meinem Verlag – und kostenlose eBook-Dateien verteilen darf ich auch nicht. Aber wenn ich das wollte, müsste ich nur den Vertrag kündigen, meine Rechte bleiben mir erhalten.

So ist es bei den “CD-on-Demand”-Diensten ebenfalls. Und mir ist aufgefallen, dass es Künstler gibt, die zuvor ihre Musik auf den lizenzfreien Downloadportalen herausgebracht haben, die jetzt die gleiche Musik bei einem “On-Demand-Dienst” anbieten. Und da beginnt der Ärger: Denn natürlich will der CD-Dienst seinen Verdienst schützen. Also registriert er die Stücke bei einer Musik-Datenbank und schwupps! Schon wird die Musik, die man für das eigene Video verwendet hat, als “urheberrechtlich geschützt” erkannt, obwohl man sie von einem lizenzfreien Downloadportal hat. Und ja, das funktioniert auch noch im Nachhinein.

Der Videoproduzent hat keine Möglichkeit, dagegen anzukommen, denn natürlich hat man keine Lizenz mit dem neuen Urheberrechtsanspruchsmelder. Und den interessiert nicht, dass es die gleichen Stücke “früher mal” kostenlos zum Runterladen gab. Jetzt ist das nicht mehr so. Basta!

Und YouTube? Ja, die mischen sich nicht ein.

Urheberrecht als Waffe für Betrüger: Das ist meins! – Nein, meins! – Meins! – Meins! – Meins!

Will man all diesem Ärger aus dem Weg gehen, gibt es noch einen Weg: Mittlerweile gibt es Musikportale, wo man spezielle Musik für Videos kaufen kann (Musicloops ist so eins). Die kosten zwar ein bisschen was, aber dafür bekommt man eine offizielle Lizenz und niemand kann einem an den Karren fahren. Oder?

Äh, doch, kann man.

Wie die Pest über das mittelalterliche Europa so kamen im Gefolge der Musikdatenbanken die so genannten “Copyfrauds” (kann man ungefähr als “Urheberrechtsbetrüger” übersetzen), die eine Lücke ausnutzen. Denn die Musikstücke der Lizenzfrei-Musikportale werden natürlich NICHT bei den Urheberdatenbanken registriert. Diese Musik ist speziell für die Verwendung zum Beispiel auf YouTube gedacht, man will die Produzenten da nicht ständig mit Urheberrechtsmeldungen belästigen.

Genau das nutzen die “Copyfrauds” aus. Sie laden nun die Musikstücke der Musikportale hoch und geben sich als Urheberrechtsinhaber aus. Das führte unter anderem zu dieser bizarren Situation:

youtube - doppelter Einspruch

Es handelt sich – wie man an dem Zeitmarker “7:56” sehen kann – um EIN Musikstück, das von ZWEI verschiedenen angeblichen Urheberrechtsinhaber ZUGLEICH unter ZWEI verschiedenen Titeln beansprucht wurde. Verdammt, macht diese dämliche Musikdatenbank keinen Abgleich, damit das gleiche Stück nicht zweimal angemeldet werden kann? Oder wenigstens eine Plausibilitätsprüfung bei den Einsprüchen?

Ihr denkt, das ist ja ziemlich doof? Na, wartet ab, es kommt noch dööfer!

Urheberrecht als Waffe: Sehet die Vögel, sie säen nicht und sie ernten nicht und der himmlische Vater ernähret sie doch…

Der Fall mit der “doppelten Erkennung” ist leider mir passiert. Aber der Chef des Musikportals persönlich hat mir da herausgeholfen (ein Hoch auf Mark Lewis!!). Aber ein noch krasserer Fall ist jemand anderem passiert und da muss man sich wirklich an den Kopf langen: Ein YouTube-User hat sich dabei gefilmt, wie er wilden Salat pflückt. Dann hat er sein Video auf YouTube hochgeladen. Dann bekam er einen Urheberrechtshinweis. Er habe geschützte Musik verwendet.

Das Problem: Das Video ist nicht mit Musik unterlegt. Es sind nur Naturgeräusche zu hören.

Tatsächlich beanspruchte da jemand das Urheberrecht für NATURGERÄUSCHE wie SINGENDE VÖGEL!! Entweder haben wir hier also einen Beweis für die Existenz Gottes (man denke nur an die Schlagzeile: “GOTT MELDET URHEBERRECHTSANSPRUCH FÜR NATURGERÄUSCHE BEI YOUTUBE AN!”), oder ziemlich dreiste Menschen, die mit minimalem Aufwand den maximalen Gewinn erzielen wollen. Die Zeichen sprechen dafür, dass es letzteres ist, denn dem YouTube-User, der sich beim Salatpflücken gefilmt hat, ist keine brennende Schrift an der Wand oder ein brennender Dornenbusch erschienen.

Aber als ob das nicht genug wäre, man kann es noch schlimmer machen: Natürlich hat der User Widerspruch eingelegt und erklärt, dass es sich um Naturgeräusche handelte und nicht um geschützte Musik. Sein Widerspruch wurde abgelehnt! Hier kann man die ganze Geschichte nachlesen (leider nur auf Englisch). Wie ist es aber möglich, dass so ein Widerspruch abgelehnt wird? Ganz einfach: Das System enthält einen oder mehrere Fehler.

Das System: Es ist was faul im Staate Dänemark…

Wie genau funktioniert das aber mit den Ansprüchen? Also nochmal Schritt für Schritt:

  1. Der User lädt ein Video auf YouTube hoch.
  2. Das YouTube-System identifiziert urheberrechtlich geschützten Inhalt.
  3. Der Urheberrechtsinhaber und der Videoproduzent werden informiert. Die Monetarisierung des Videos zugunsten des Produzenten wird gestoppt. Wenn der Urheberrechtsinhaber das wünscht, kann er das Video für sich monetarisiseren, das heißt, die Einnahmen aus Werbung gehen an ihn.
  4. Der User muss, wenn er den Anspruch des Urheberrechtsinhabers für ungerechtfertigt hält, Widerspruch einlegen und begründen, warum.
  5. Der Urheberrechtsinhaber kann entscheiden, ob er den Widerspruch für gerechtfertigt hält oder nicht.
  6. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird: Der Videoproduzent muss sein Video neu zur Monetarisierung anmelden, ansonsten erzielt er keine Einkünfte.
  7. Wird der Widerspruch abgelehnt, wird dem Videoproduzenten ganz unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht, die jede weitere Aktion seinerseits nach sich zieht.

Der Knackpunkt ist Punkt 5: Es entscheidet nämlich keine unabhängige Schiedsstelle oder ein YouTube-Mitarbeiter, sondern der vermeintliche Urheberrechtsinhaber selbst, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist oder nicht.

Doch selbst wenn der Urheberrechtsinhaber den Widerspruch zulässt, kann er schon Geld verdient haben: Solange das Verfahren quasi “in der Schwebe” ist, kann er das Video monetarisieren. Das heißt: Auch wenn der Anspruch des Urheberrechtsmelders ungerechtfertigt ist, hat er an dem Video unter Umständen verdient. Und da macht es wieder die Masse an Videos und die Zeit, die verstreicht, bis der angebliche Inhaber entscheidet, dem Widerspruch stattzugeben. Denn zwischen der Meldung des Urheberrechtsverstoßes und dem Freigeben des Videos können – das habe ich selbst erfahren – einige Tage bis zu zwei Wochen (!!) vergehen.

Das bringt mich noch auf einen ganz anderen Punkt…

Einer für alles und alles für einen: Vielen  Dank für die Blumen, vielen Dank, wie lieb von Dir…

Mehrfach wurde es schon erwähnt: Urheberrechtsinhaber können sich auch entscheiden, das Video des Videoproduzenten für sich zu monetarisieren. Damit kriegen sie den kompletten Anteil aus Werbeeinnahmen, den sonst der Produzent bekommen hätte. Und zwar komplett. Und das ist nicht gerecht.

Gehen wir zurück zu dem Video, von dem ich oben erzählt habe, das mit der Unterwasser-Szene. Nehmen wir mal an, das Harfengeklimper, das ich verwendet habe, würde von einer CD stammen (“Richard Kleiderschrank klimpert seine schönsten Melodien auf der Harfe”) und wäre wirklich urheberrechtlich geschützt. Dann könnte der Urheberrechtsinhaber entscheiden, mein Video zu monetarisieren. Er kriegt das ganze Geld aus Werbeeinnahmen, das eigentlich mir zugestanden wäre.

Das Problem dabei ist: Das besagte Video ist rund 30 Minuten lang. Das Harfengeklimper nahm davon rund drei Minuten in Anspruch. Das sind 10 % des ganzen Videos. Mit anderen Worten: Der Urheberrechtsinhaber bekommt 100 % des Werbeeinnahmenanteils für das Video, zu dem er gerade mal 10 % beigesteuert hat, und ich kriege für die 90 %, die ich produziert habe, nichts.

Unter Umständen kann sogar folgende Situation eintreten: Ein User ruft das Video auf. Es läuft eine Werbeanzeige im Vorspann, dann kommt das Video selbst, doch nach fünf Minuten entscheidet der User, dass ihn das Video nicht interessiert und schaltet ab – BEVOR das Harfengeklimper gelaufen ist. Das heißt, der Urheberrechtsinhaber bekommt die Einnahmen aus der Werbeanzeige, obwohl das Stück, für das er sie bekommt, noch NICHT einmal GELAUFEN ist!

Ceterum censeo: Und was jetzt?

Was muss sich also ändern? Ein paar Dinge klingen ja in meinem Text an, am Wichtigsten denke ich aber, ist eine Beschwerdemöglichkeit für Videoproduzenten. Denn gerade im Zusammenhang mit “Copyfrauds” tauchen immer wieder die gleichen zwei Namen auf… und wieder… und wieder… und wieder… Dem Produzenten wird nach der Ablehnung eines Widerspruchs ganz unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht, aber umgekehrt gibt es nichts, das ein Produzent gegen einen Copyfraud machen kann. Deswegen machen die auch immer weiter.

Punkt zwei: Die Monetarisierung muss besser verteilt werden. Es kann nicht sein, dass ein 30-Minuten-Video quasi als überdimensionaler Videoclip für einen Urheberrechtsinhaber dient, mit dem dieser das ganze Geld verdient, auch wenn seine Leistung am Gesamtwerk nur 10 % sind.

Überhaupt sollte endlich mal was geschehen! Wie gesagt, in den ganzen Diskussionen wird die Position der Videoproduzenten ja komplett ausgeblendet. Und Zeit hatte man wahrlich genug: In dem Beitrag über das Salat-pflück-Video, den ich weiter oben verlinkt habe, heißt es, das Problem mit “Copyfrauds” ziehe sich schon seit zwei Jahren hin. Und der Beitrag selbst ist von 2012, das heißt, weitere zwei Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass irgendwas passiert ist.

Im Gegenteil, das beweist mein Screenshot vom April 2014.

Ein kleiner Schritt wäre es ja schon mal, wenn man wenigstens die bekannten Copyfrauds endlich mal rausschmeißen würde. Wie ich schrieb, es läuft immer wieder auf dieselben Namen raus. Und das nervt!

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